Aufgaben einer Hausverwaltung

Verwaltung im Wohnungseigentum

Verwaltung im Wohnungseigentum

Die Aufgaben der Verwaltung im Wohnungseigentum ist im Wohnungseigentumsgesetz geregelt. Wir vertreten die Interessen der Wohnungseigentümer im Rahmen dieser gesetzlichen Vorgaben,  handeln dabei wirtschaftlich, sparsam und zweckmäßig.

Die Einbindung der Eigentümergemeinschaft in wichtige Entscheidungen ist uns ein großes Anliegen.

Verwaltung von Zinshäusern

Verwaltung von Zinshäusern

Unser Tätigkeitsbereich kann individuell festgelegt werden - von einer rein kaufmännischen Verwaltung bis hin zur Vollverwaltung (kaufmännisch, technisch, steuerlich).

Sie bestimmen in welchem Umfang Sie in Entscheidungen eingebunden werden. Ein regelmäßiges Reporting sichert Ihnen volle Transparenz.

Verwaltung von Anlagewohnungen

Verwaltung von Anlagewohnungen

Unser Tätigkeitsbereich kann individuell festgelegt werden. Ob Betriebskostenabrechnung für Ihren Mieter oder Vollverwaltung (Ansprechpartner für Mieter und Verwaltung, Überprüfung Mietvertrag, Wertanpassung, Mahnwesen etc.) entscheiden Sie.

Gerne beraten wir Sie auch bereits vor dem Erwerb einer Anlagewohnung um Ihre Rendite langfristig zu sichern.